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Referenzen

Wenn Lehrkräfte und Arbeitgeber zusätzliche Auskünfte erteilen sollen, müssen sie auch über die Bewerbung informiert sein und dein Einverständnis haben!
Frage die betreffenden Personen zuerst an!
Wenn du das Einverständnis dauernd hast, schicke eine Kopie des Bewerbungsbriefes und des Lebenslaufes der betreffenden Person jeweils zu!

Leider kommt es immer wieder vor, dass Lehrkräfte oder Arbeitgeber ohne vorherige Information am Telefon über Bewerber mündlich Auskunft geben, oft nicht zum Vorteil des sich Bewerbenden!
Diese Praxis ist zwar klar gesetzwidrig, aber meistens nicht zu beweisen!
Lassen Sie sich beraten!



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